I.
Streitig ist, ob die Finanzbehörde den Erlaß von Grunderwerbsteuer zu Recht versagt hat.
Die Klägerin ist aus einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft (BHG) "hervorgegangen". Nach der Erklärung der Klägerin betrieb die Raiffeisenbank B. e.G. zunächst das Bank- und Handelsgeschäft. Im Jahr 1992 wurde die Verschmelzung der Raiffeisenbank B. e.G. mit der Volksbank B. e.G. beschlossen. Hierzu wurde das Handelsgeschäft ausgegliedert. Durch "Abspaltung unter gleichzeitiger Neugründung" entstand mit Wirkung zum 01. Juli 1990 zu diesem Zweck die Klägerin.
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