FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.02.2011
2 K 317/09
Normen:
AO § 227; AO § 5; GrEStG; UStG § 15 Abs. 1; FGO § 102; ZPO § 850;

Erlass von Grunderwerbsteuer Keine Pfändungsgrenze für Vorsteuererstattungsanspruch

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.02.2011 - Aktenzeichen 2 K 317/09

DRsp Nr. 2011/19070

Erlass von Grunderwerbsteuer Keine Pfändungsgrenze für Vorsteuererstattungsanspruch

1. Der Erlass von Grunderwerbsteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen wird ermessensfehlerfrei vom FA abgelehnt, wenn der Steuerschuldner bis zum Ergehen der Einspruchsentscheidung trotz zweimaliger Aufforderung das Formular „Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse” nur unvollständig ausfüllt. Die im Klageverfahren nachgereichte Aufstellung der Gläubiger nebst einzelner Schuldensummen ist für die Prüfung der Frage, ob die Ablehnung des Erlasses ermessensfehlerhaft war, unerheblich. 2. Die Pfändungsgrenze gem. § 850 ff. ZPO gilt nicht für einen Vorsteuererstattungsanspruch.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten.

Normenkette:

AO § 227; AO § 5; GrEStG; UStG § 15 Abs. 1; FGO § 102; ZPO § 850;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Beklagte (FA) einen vom Kläger beantragten Steuererlass zu Recht abgelehnt hat.