FG Nürnberg - Urteil vom 14.07.2022
6 K 174/20
Normen:
AO § 227;

Erlass von Kirchensteuer wegen Unwirksamkeit der Steuerfestsetzung

FG Nürnberg, Urteil vom 14.07.2022 - Aktenzeichen 6 K 174/20

DRsp Nr. 2022/17561

Erlass von Kirchensteuer wegen Unwirksamkeit der Steuerfestsetzung

Tenor

1.

Der Bescheid vom 11.06.2019, Az xx über die Anträge auf Erlass der Steuerrückstände 1996 - 2001 und 2005 - 2008 und hilfsweise Stundung der genannten Steuerrückstände und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 07.02.2020 werden aufgehoben.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

4.

Das Urteil ist wegen der zu erstattenden Aufwendungen des Klägers vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Aufwendungen des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

AO § 227;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Erlass und hilfsweise auf Stundung von Kirchensteuer für die Veranlagungszeiträume (Vz) 1996 - 2001 und 2005 - 2008.

Der als Rechtsanwalt selbständig tätige Kläger war in den Streitjahren Mitglied der römisch-katholischen Kirche.

1.) 2.) 3.)