FG Hamburg - Urteil vom 11.05.2010
4 K 167/09
Normen:
Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits - Protokoll Nr. 3;

Erlass von nacherhobenen Eingangsabgaben

FG Hamburg, Urteil vom 11.05.2010 - Aktenzeichen 4 K 167/09

DRsp Nr. 2010/12871

Erlass von nacherhobenen Eingangsabgaben

Art. 30 des Protokolls Nr. 3 zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits legt abschließend fest, wie zu verfahren ist, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Richtigkeit einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 haben. Das Ergebnis des von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes durchzuführenden Nachprüfungsverfahrens ist im Rahmen des Art. 30 Abs. 6 des Protokolls Nr. 3 für die Zollbehörden des Einfuhrlandes bindend. Eine darüberhinausgehende Kompetenz zur Überprüfung des Warenursprungs steht den Zollbehörden des Einfuhrlandes nicht zu.

Normenkette:

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits - Protokoll Nr. 3;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt den Erlass von Einfuhrabgaben.