FG München - Urteil vom 30.08.2002
1 K 1741/00
Normen:
AO § 227 § 240 ;

Erlass von Säumniszuschlägen

FG München, Urteil vom 30.08.2002 - Aktenzeichen 1 K 1741/00

DRsp Nr. 2003/3295

Erlass von Säumniszuschlägen

Die Ablehnung eines Erlasses von Säumniszuschlägen ist nicht deshalb ermessensfehlerhaft, weil die Fälligkeitszeitpunkte um lediglich ca. 1-2 Monate überschritten wurden.

Normenkette:

AO § 227 § 240 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist der Erlass von Säumniszuschlägen.

Die Kläger (Kl) sind Eheleute, die beim Finanzamt ... zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Einkommensteuererklärung 1997 reichten sie am 4.3.1999 bei diesem Amt ein. Dieses bat den steuerlichen Vertreter (...s-...n) mit Schreiben vom 12.4.1999, die fehlende Unterschrift der Klägerin (Klin) nachzureichen. Gleichzeitig wies die Amtsprüfstelle darauf hin, dass sie beabsichtige, in einigen Punkten (Vermietung und Verpachtung sowie beim Spendenabzug) von der Steuererklärung abzuweichen. Eine Antwort hierauf erfolgte trotz mehrmaliger Erinnerungen nicht. Die Unterschrift wurde zunächst nicht nachgereicht.