FG Hamburg - Urteil vom 20.04.2005
II 508/03
Normen:
AO § 227 ;

Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen oder persönlichen Billigkeitsgründen

FG Hamburg, Urteil vom 20.04.2005 - Aktenzeichen II 508/03

DRsp Nr. 2007/8446

Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen oder persönlichen Billigkeitsgründen

Gemäß § 227 Abgabenordnung können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des Falles unbillig wäre. Zu diesen Ansprüchen gehören auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen wie Säumniszuschläge. Der Hinweis auf angeblich bestehende Schadensersatzansprüche ist nicht geeignet von der Erhebung von Säumniszuschlägen abzusehen. Selbst wenn derartige Ansprüche bestünden und mit ihnen aufgerechnet werden könnte, würde dadurch nicht die Festsetzung der Säumniszuschläge berührt sein, sondern nur deren Tilgung.

Normenkette:

AO § 227 ;

Tatbestand:

Die Kläger begehren den Erlass von Säumniszuschlägen in Höhe von 283,50 EUR.