I.
Die Kläger (Kl) sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Die Klägerin (Klin) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. ... Der Arbeitgeber räumte der Klin Aktienoptionen ein, die bei deren Ausübung der US-amerikanischen Besteuerung unterworfen wurden. Eine Lohnsteueraußenprüfung beim Arbeitgeber der Klin ergab jedoch, dass die Einkünfte aus den Optionen der deutschen Besteuerung unterlagen. Der Beklagte (das Finanzamt - FA -) erließ daraufhin für die Jahre 1996 und 1998 geänderte Einkommensteuerbescheide.
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