Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids.
Der Kläger (Kl.) befindet sich nach den Angaben seines Bevollmächtigten zum heutigen Zeitpunkt im geschlossenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt C.. Er verbüßt eine mehrjährige Freiheitsstrafe u. a. wegen Betruges. Seit dem 11.04.2007 ist er inhaftiert.
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