Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 26. Februar 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Klageverfahrens tragen der Kläger und der Beigeladene zu 1. als Gesamtschuldner mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2., die diese selbst trägt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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