Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, das die Errichtung von Büro- und Gewerbeflächen, deren Verwaltung und Vermietung zum Gegenstand hat. Gesellschafter der Klägerin sind die Herren A und B mit je 50 % der Anteile. Allein vertretungsberechtigte Geschäftsführerinnen sind Frau A und Frau B.
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