Die Klägerin wurde 1993 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist unter anderem die Herstellung und der Vertrieb von elektronischen, optischen und feinmechanischen Geräten, die Entwicklung und Konstruktion im Bereich Opto-Elektronik und Lasertechnik und die optische Messtechnik für die Verkehrstechnik und industrielle Anwendung. Zum alleinigen Geschäftsführer wurde der Gesellschafter A bestellt. Dieser ist seit 1978 als Ingenieur im Bereich der optischen Messtechnik, der Laser- und Medizintechnik selbstständig tätig.
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