FG Münster - Urteil vom 14.03.2002
5 K 6321/00 AO
Normen:
AO § 5 § 227 ; FGO § 102 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 891

Erlass von USt wegen persönlicher Unbilligkeit

FG Münster, Urteil vom 14.03.2002 - Aktenzeichen 5 K 6321/00 AO

DRsp Nr. 2002/9528

Erlass von USt wegen persönlicher Unbilligkeit

1. Die langjährige Untätigkeit eines Steuerpflichtigen (hier: 12 - 14 Jahre) verstösst nicht schon für sich gesehen gegen die berechtigten Interessen der Allgemeinheit.2. Ein solcher Verstoß kann nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass dem Steuerpflichtigen während des Zeitraums der Untätigkeit wenigstens eine teilweise Tilgung der Abgaben möglich war, d.h. wenn die Untätigkeit für den Ausfall der Abgaben ursächlich war.3. Die gesetzlich vorgesehene Option eines zahlungsunfähigen Steuerpflichtigen zur Umsatzsteuerpflicht verstößt nur dann gegen berechtigte Interessen der Allgemeinheit, wenn sie missbräuchlich war.

Normenkette:

AO § 5 § 227 ; FGO § 102 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Finanzamt verpflichtet ist, Umsatzsteuern (USt'n) und zugehörige Sämniszuschläge (SZ'e) aus Billigkeitsgründen zu erlassen.