Streitig ist, ob die Festsetzung von Nachforderungszinsen zur Einkommensteuer (§ 233a der Abgabenordnung – AO –) der Höhe nach sachlich unbillig ist und daher ein Teilerlass nach §§ 163, 227 AO gerechtfertigt erscheint.
Die Kläger sind Eheleute. Der Ehemann war im Streitjahr 2006 an mehreren Kommanditgesellschaften beteiligt und erzielte hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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