Erlass zurückgeforderter Investitionszulage; Erlass der Investitionszulage 1991 und der Zinsen zur Investitionszulage 1991
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.08.2004 - Aktenzeichen 1 K 336/02
DRsp Nr. 2005/760
Erlass zurückgeforderter Investitionszulage; Erlass der Investitionszulage 1991 und der Zinsen zur Investitionszulage 1991
Wird Investitionszulage wegen Verstoßes gegen die Verbleibensvoraussetzungen des § 2 S. 1 Nr. 2 InvZulG 1991 zurückgefordert, ist diese nicht deshalb zu erlassen, weil der Investor behauptet, den Mangel der Verbleibensvoraussetzungen nicht vertreten zu müssen. Die Voraussetzungen der Investitionszulagengewährung sind verschuldensunabhängig.