FG Münster - Urteil vom 27.05.2004
2 K 1307/02 AO
Normen:
EStG § 3 Nr. 66 ; EStG § 10d ; AO (1977) § 227 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1572
ZInsO 2004, 1322

Erlassanspruch bei Sanierungsgewinnen

FG Münster, Urteil vom 27.05.2004 - Aktenzeichen 2 K 1307/02 AO

DRsp Nr. 2004/12532

Erlassanspruch bei Sanierungsgewinnen

Liegen die Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns i.S.d. § 3 Nr. 66 EStG a.F. vor und verbleibt nach Ausschöpfung der ertragsteuerlichen Verlustverrechnungsmöglichkeiten ein Sanierungsgewinn, hat der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Erlass der auf den verbleibenden Sanierungsgewinn entfallenden Steuern.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 66 ; EStG § 10d ; AO (1977) § 227 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte (Bekl.) zu Recht einen Antrag auf Erlass der Einkommensteuer (ESt) 1998 einschließlich steuerlicher Nebenabgaben abgelehnt hat.

Die Klägerin (Klin.) hatte im Kalenderjahr 1996 ein Grundstück zum Betrieb eines Lebensmittelmarktes von der F Handelsgesellschaft ... GmbH ... (nachfolgend: F) gepachtet. Die in Aussicht gestellte Umsatzentwicklung erfüllte sich jedoch nicht, da sich die Standortbedingungen verschlechtert hatten sowie gegebene Zusagen nicht eingehalten worden waren. Schließlich kam es zur Beendigung des Pachtvertrages durch Vereinbarung vom 28.02.1998 unter Übernahme aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Marktes durch die Verpächterin.