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Rechtsprechung
2002
Sonstige
FG
FG Hamburg
FG Hamburg - Urteil vom 20.06.2002
IV 173/00
Normen:
StromStG
9 Abs.
1
Nr.
2
;
StromStV
§
12
Abs.
1
Nr.
1
;
Erlaubnis der Entnahme von steuerbefreiten Strom
FG Hamburg,
Urteil
vom 20.06.2002
- Aktenzeichen IV 173/00
DRsp Nr. 2002/18065
Erlaubnis der Entnahme von steuerbefreiten Strom
Für den Betrieb von Entaschungsanlagen eines Braunkohlekraftwerks kann steuerbefreiter Strom entnommen werden.
Normenkette:
StromStG
9 Abs.
1
Nr.
2
;
StromStV
§
12
Abs.
1
Nr.
1
;
Tatbestand:
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