MinöStG § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ; MinöStG § 12 ; MinöStG § 25 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a ;
Erlaubnis zur Verwendung von ermäßigt versteuertem Erdgas in ortsfester Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
FG Hamburg, Urteil vom 01.04.2004 - Aktenzeichen IV 77/00
DRsp Nr. 2005/9892
Erlaubnis zur Verwendung von ermäßigt versteuertem Erdgas in ortsfester Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
Der Erlaubnis nach § 12MinöStG kommt in der Weise eine konstitutive Wirkung zu, dass erst mit der Erlaubnis nicht nur das Recht nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 1 MinöStG zur Verwendung steuerbegünstigter Mineralöle (hier Erdgas in ortsfester Kraft-Wärme-Kopplungsanlage) begründet wird, auch der Vergütungsanspruch nach § 25 Abs. 1 Ziffer 5 lit a MinöStG kommt erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem der Verwender Inhaber einer Erlaubnis nach § 12MinöStG ist.
Normenkette:
MinöStG § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ; MinöStG § 12 ; MinöStG § 25 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a ;
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten um die Vergütung der Mineralölsteuer für versteuertes Erdgas.
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