BFH - Beschluss vom 29.06.2006
VII B 137/05
Normen:
FGO § 138 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 2099

Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

BFH, Beschluss vom 29.06.2006 - Aktenzeichen VII B 137/05

DRsp Nr. 2006/22825

Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

1. Das Gericht hat nach § 138 Abs. 1 FGO nach billigem Ermessen über die Auferlegung der Kosten zu entscheiden. Dabei ist der bisherige Sach- und Streitstand zu berücksichtigen.2. Zu berücksichtigen ist der mutmaßliche Ausgang des Verfahrens ohne das erledigende Ereignis. Dabei ist eine summarische Beurteilung der Rechtslage ausreichend.

Normenkette:

FGO § 138 ;

Gründe: