BFH, Beschluss vom 29.06.2006 - Aktenzeichen VII B 137/05
DRsp Nr. 2006/22825
Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung
1. Das Gericht hat nach § 138 Abs. 1FGO nach billigem Ermessen über die Auferlegung der Kosten zu entscheiden. Dabei ist der bisherige Sach- und Streitstand zu berücksichtigen.2. Zu berücksichtigen ist der mutmaßliche Ausgang des Verfahrens ohne das erledigende Ereignis. Dabei ist eine summarische Beurteilung der Rechtslage ausreichend.