BFH - Urteil vom 24.02.2005
V R 60/02
Normen:
FGO § 68 S. 1 § 127 § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1327
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 16.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 56/98

Erledigung der Hauptsache; Teilabhilfebescheid

BFH, Urteil vom 24.02.2005 - Aktenzeichen V R 60/02

DRsp Nr. 2005/9644

Erledigung der Hauptsache; Teilabhilfebescheid

1. Wird ein angefochtener VA nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geändert oder ersetzt, wird der neue VA Gegenstand des Verfahrens. Das gilt auch, wenn er während des Revisionsverfahrens geändert wird.2. Wird mit einem Änderungsbescheid dem Klagebegehren nur teilweise abgeholfen, kann der Kl. den Änderungsbescheid dennoch für erledigt erklären. Eine Einschränkung des Klageantrags ist nämlich auch im Revisionsverfahren zulässig.

Normenkette:

FGO § 68 S. 1 § 127 § 138 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) legte 1978 die Prüfung für das höhere Lehramt u.a. auf dem Gebiet des Sports ab. Da sie in diesem Beruf keine Anstellung fand, besuchte sie in der Folgezeit auf der Basis ihres Sportstudiums verschiedene weiterführende Veranstaltungen in der Gesundheitsbildung. 1990 erwarb sie den Abschluss einer "Fachkraft für kommunale Gesundheitsförderung". 1989 wurde sie von der Deutschen Zilgrei-Gesellschaft e.V. (DZG) als Zilgrei-Lehrerin zertifiziert; hierdurch erwarb sie die Befugnis, Zilgrei-Selbsthilfekurse zu leiten. 1992 wurde die Klägerin Zilgrei-Ausbilderin mit der Berechtigung, andere Zilgrei-Lehrer auszubilden.