Erledigung des PKH-Antrags bei Erledigung der Hauptsache
FG Köln, Beschluss vom 22.04.2013 - Aktenzeichen 6 K 3405/11
DRsp Nr. 2013/13708
Erledigung des PKH-Antrags bei Erledigung der Hauptsache
Ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag erledigt sich in der Hauptsache, wenn es zu der vom Antragsteller beabsichtigten Rechtsverteidigung im Rahmen einer Prozessführung noch nicht gekommen ist und dazu auch nicht mehr kommen kann, weil die Sache selbst sich erledigt hat.