Die Beteiligten streiten darüber, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.
Die Klägerin importierte aus der Volksrepublik China Waren, bezüglich der das beklagte Hauptzollamt im Rahmen der zollrechtlichen Abwicklung dieser Einfuhren unter Hinweis auf die Verordnung Nr. 642/2008 bzw. 1355/2008 Antidumpingzoll festsetzte. Nachdem der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.03.2012 (
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