AG Berlin-Charlottenburg, vom 07.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen HRB
Erledigung eines Beschwerdeverfahrens auf Aufnahme einer Gesellschafterliste in den Registerordner
KG, Beschluss vom 13.03.2020 - Aktenzeichen 22 W 53/19
DRsp Nr. 2020/7407
Erledigung eines Beschwerdeverfahrens auf Aufnahme einer Gesellschafterliste in den Registerordner
In einem Beschwerdeverfahren auf Aufnahme einer Gesellschafterliste in den Registerordner tritt Erledigung ein, wenn später eine jüngere Liste gleichen Inhalts in den Registerordner aufgenommen wird.Die Feststellung einer Erledigung nach § 62 Abs. 1FamFG kommt weder für einen in den Listen ausgewiesenen Gesellschafter noch die Gesellschaft in Betracht.