Die Streitsache zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung 1992 der ..., einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig ist, ob der Beklagte die Einsprüche der Kläger gegen den Gewinnfeststellungsbescheid 1992 zutreffend als unzulässig verworfen hat oder ob das Einspruchsverfahren fortzusetzen ist und die Kläger die Aufhebung des im Einspruchsverfahrens erlassenen Feststellungsbescheids verlangen können.
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