Es wird festgestellt, dass das Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 28.03.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.01.2019 erledigt ist.
Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese Kosten selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 13.210 Euro festgesetzt.
I.
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