1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger wendet sich gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Beklagten und begehrt die Rückerstattung eines bereits gepfändeten Teilbetrags sowie den Ersatz eines moralischen Schadens.
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