FG Thüringen - Urteil vom 10.04.2003
II 315/02
Normen:
AO (1977) § 224 Abs. 3 ; AO (1977) § 47 ; BGB § 270 Abs. 1 ; BGB § 270 Abs. 3 ; BGB § 362 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1354

Erlöschen des Anspruchs auf Erstattung der Einkommensteuer und Auszahlung der Eigenheimzulage wegen Angabe einer falschen Bankleitzahl in der Einkommensteuererklärung?; Abrechnungsbescheid über die Erstattung von Einkommensteuer 1999 und Eigenheimzulage 2001

FG Thüringen, Urteil vom 10.04.2003 - Aktenzeichen II 315/02

DRsp Nr. 2003/12470

Erlöschen des Anspruchs auf Erstattung der Einkommensteuer und Auszahlung der Eigenheimzulage wegen Angabe einer falschen Bankleitzahl in der Einkommensteuererklärung?; Abrechnungsbescheid über die Erstattung von Einkommensteuer 1999 und Eigenheimzulage 2001

1. Wurden in der Einkommensteuererklärung zwar die richtige Kontonummer und der zutreffende Name der Bank des Steuerpflichtigen, aber eine falsche Bankleitzahl angegeben, vom Sachbearbeiter des FA übernommen, wurde auch im Steuerbescheid die unzutreffende Bankverbindung ausgewiesen, aber vom Steuerpflichtigen nicht beanstandet und wurde die Einkommensteuererstattung deswegen auf ein Konto eines unberechtigten Dritten bei der "falschen" Bank überwiesen, so ist der Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen erloschen; weder das FA selbst noch die vom FA mit der Überweisung beauftragte Bank sind zu einer Kontrolle verpflichtet, ob die vom Steuerpflichtigen angegebene Bankleitzahl zu der von ihm benannten Bank "passt".