Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.05.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung von 1.331,13 EUR als Barbetrag in einer stationären Einrichtung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|