BFH vom 08.02.1995
II R 66/92

Erlöschen eines Erbbaurechts durch Zeitablauf

BFH, vom 08.02.1995 - Aktenzeichen II R 66/92

DRsp Nr. 1997/8425

Erlöschen eines Erbbaurechts durch Zeitablauf

Das Erlöschen eines Erbbaurechts durch Zeitablauf und der damit verbundene Übergang des Eigentums an dem in Ausübung des Erbbaurechts vom Erbbauberechtigten errichteten Bauwerk auf den Grundstückseigentümer unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.

Für die Praxis:

Der Grunderwerbsteuer unterliegen aber die Begründung eines neuen, die Übertragung eines bestehenden und die Verlängerung eines bestehenden Erbbaurechts. Beim Erlöschen eines Erbbaurechts durch Zeitablauf findet hingegen kein Übergang einer Erbbauberechtigung auf den Grundstückseigentümer statt.