FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.02.2015
1 K 1200/14
Normen:
AO § 226 Abs. 1; AO § 226 Abs. 4; BGB § 387; BGB § 406;

Erlöschen von Steuererstattungsansprüchen aus Einkommensteuerbescheiden durch Aufrechnung mit Regressansprüchen aus einer Inanspruchnahme aus Landesbürgschaften

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.02.2015 - Aktenzeichen 1 K 1200/14

DRsp Nr. 2016/10282

Erlöschen von Steuererstattungsansprüchen aus Einkommensteuerbescheiden durch Aufrechnung mit Regressansprüchen aus einer Inanspruchnahme aus Landesbürgschaften

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 226 Abs. 1; AO § 226 Abs. 4; BGB § 387; BGB § 406;

Tatbestand

In den Jahren 2003 und 2004 wurde die Klägerin zusammen mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin war in dieser Zeit als Lehrerin angestellt, ihr Ehemann unter anderem Gesellschafter und Geschäftsführer der A. KG. Nach der Trennung der Eheleute im Dezember 2005 wohnte der Ehemann der Klägerin zunächst in Potsdam und sodann in Großbritannien. Dort wurde im Mai 2007 ein Verfahren wegen "bankrupt" gegen ihn eröffnet, im Rahmen dessen ihm im Mai 2008 Restschuldbefreiung nach englischem Recht erteilt wurde.

Bereits seit Oktober 2005 lag dem damals zuständigen Finanzamt für den Ehemann der Klägerin ein Aufrechnungsersuchen des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt wegen Regressforderungen aus der Inanspruchnahme aus Landesbürgschaften in Höhe von 195.520,00 EUR vor. Die Forderungen sind als unbestritten und fällig bezeichnet. Zum Hintergrund hat das Ministerium der Finanzen folgendes mitgeteilt: