Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.10.2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
Der Streitwert wird endgültig auf 60.000 € festgesetzt.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zum Betrieb einer psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) am Standort W.
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