FG Sachsen - Urteil vom 24.04.2013
1 K 1836/09
Normen:
EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; EStG § 3 Nr. 2;

Ermäßigte Besteuerung einer Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zusammenballung von Einkünften Einbeziehung von Lohnersatzleistungen in die Vergleichsrechnung

FG Sachsen, Urteil vom 24.04.2013 - Aktenzeichen 1 K 1836/09

DRsp Nr. 2013/22164

Ermäßigte Besteuerung einer Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zusammenballung von Einkünften Einbeziehung von Lohnersatzleistungen in die Vergleichsrechnung

1. Voraussetzung für die ermäßigte Besteuerung einer Entschädigung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Zusammenballung von Einkünften. Eine solche liegt vor, wenn der Steuerpflichtige in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte. 2. Bei der Vergleichsberechnung ist das, was der Steuerpflichtige in dem betreffenden Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt erhält „Ist-Größe”), den Einkünften gegenüberzustellen, die er bei ungestörter Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses erhalten hätte „Soll-Größe”). 3. Bei der „Ist-Größe” sind auch Lohnersatzleistungen wie im Streitfall das nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfreie Arbeitslosengeld zu berücksichtigen.

1. Der Bescheid vom 27. Aug. 2008 über Einkommensteuer 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Sept. 2009 wird dahin geändert, dass die Einkommensteuer auf 210 EUR herabgesetzt wird.

2. Dem Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.