Die Antragsteller werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Antragstellerin unterhielt einen Gewerbebetrieb. Mit diesem Betrieb erwirtschaftete sie einen laufenden Verlust i.H.v. 3.489 DM und einen Aufgabegewinn i.H.v. 6.048 DM. Der Antragsteller erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. 42.168 DM. Für den Aufgabegewinn beantragten sie unwiderruflich die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG).
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