FG Niedersachsen - Urteil vom 01.02.2011
8 K 343/10
Normen:
EStG § 34 Abs. 1; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a;
Fundstellen:
DStRE 2012, 466

Ermäßigte Besteuerung von Abfindung bei Teilleistungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 01.02.2011 - Aktenzeichen 8 K 343/10

DRsp Nr. 2011/19276

Ermäßigte Besteuerung von Abfindung bei Teilleistungen

Zum Begriff der außerordentlichen Einkünfte i. S. des § 34 EStG. Eine Zusammenballung i. S. des § 34 EStG ist zu verneinen, wenn eine Entschädigung in zwei oder mehreren verschiedenen VZ gezahlt wird, auch wenn die Zahlungen jeweils mit anderen laufenden Einkünften zusammentreffen und sich ein Progressionsnachteil ergibt. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn neben der Hauptleistungsentschädigung in späteren VZ aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden. Werden Zahlungen in drei VZ vorgenommen und sind die einzelnen Teilleistungen nicht geringfügig, so scheidet die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung aus.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 1; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der ermäßigten Besteuerung einer im Streitjahr gezahlten Abfindung zwei in den Vorjahren erhaltene weitere Leistungen entgegenstehen.