Streitig ist, ob Computerzeitschriften, denen jeweils eine Compactdisc (sog. CD-ROM, im folgenden: CD) beigefügt war, dem ermäßigten Steuersatz unterliegen oder ob das Entgelt in einen ermäßigt zu besteuernden Anteil für die Zeitschriften und einen dem Regelsteuersatz unterliegenden Anteil für die CDs aufzuteilen ist.
Die Klägerin bzw. ihre Rechtsvorgängerin und deren umsatzsteuerliche Organtochter, die V Verlagsgesellschaft mbH, vertrieben in den Streitjahren Computerzeitschriften. Den streitgegenständlichen Zeitschriften waren CDs in einer Einstecktasche zwischen den Heftseiten beigefügt. Auf der Titelseite der Hefte wurde nach dem übereinstimmenden Vortrag der Beteiligten jeweils auf die beigefügte CD hingewiesen.
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