Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Ablehnung der vom Kläger beantragten Abzweigung des Kindergeldes an ihn i. S. von § 74 Abs. 1 EStG durch die Familienkasse rechtmäßig ist oder nicht.
Der am 8. März 1995 geborene Kläger ist der leibliche Sohn von Rechtsanwalt B. aus C.. Nach Beendigung seiner Schulausbildung nahm der Kläger zu Beginn des Wintersemesters 2013/14 ein Studium am College C. auf. Die Studiengebühren hierfür betragen monatlich 700,00 EUR (vgl. „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse” des Klägers vom 31. Dezember 2013).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|