FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 05.02.2019
1 K 42/16
Normen:
AO § 191 Abs. 1 S. 1; AO § 34; AO § 69;
Fundstellen:
DStRE 2019, 1152

Ermessen; Geschäftsführer; Haftung; Haftungsquote; Haftungszeitraum; Unterschied

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.02.2019 - Aktenzeichen 1 K 42/16

DRsp Nr. 2019/12529

Ermessen; Geschäftsführer; Haftung; Haftungsquote; Haftungszeitraum; Unterschied

Stichwort: Es ist regelmäßig ermessenswidrig, einige von mehreren Geschäftsführern wegen derselben haftungsbegründenden Pflichtverletzung in weiterem Umfang in Haftung zu nehmen, wenn zugleich die Haftung anderer auf eine niedrigere Haftungsquote beschränkt wird.

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 9. Juli 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Februar 2016 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Gerichtsbescheid vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

AO § 191 Abs. 1 S. 1; AO § 34; AO § 69;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte den Kläger zu Recht als Haftungsschuldner für Steuerschulden der A GmbH (nachfolgend GmbH) in Anspruch genommen hat.