Die Vollziehung der Prüfungsanordnung vom 10.11.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.01.2016 wird ausgesetzt, bis das Verfahren mit dem Az. 4 K 244/16 erledigt ist, längstens bis zu einem Monat nach Zustellung eines Urteils im Verfahren 4 K 244/16.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
I.
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