BFH, Urteil vom 16.03.1994 - Aktenzeichen I R 42/93
DRsp Nr. 1995/1161
Ermittlung ausländischer Einkünfte
»1. Bei der Ermittlung ausländischer Einkünfte i.S. des § 34d Nr. 6 EStG können Wertverluste von Darlehensforderungen und Beteiligungen nicht berücksichtigt werden.2. Werden Zinsen oder Dividenden i.S. des § 34d Nr. 6 EStG als Teil einer gewerblichen Tätigkeit erzielt, so sind ihnen als Betriebsausgaben nur solche Aufwendungen zuzuordnen, die im Sinne der direkten Gewinnermittlungsmethode einen Bezug zu der Erzielung der Zinsen und Dividenden haben.3. § 3cEStG ist bei der Ermittlung ausländischer Einkünfte i.S. des § 34dEStG nicht analog anwendbar.«