Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Klägerin wurde als Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch die drei Geschwister A, B und C zum 3. 12. 1996 gegründet. Die Gesellschafter waren an der Klägerin zu gleichen Teilen je zu 1/3 beteiligt. Mit notariellem Kaufvertrag vom 16. 5. 1997 erwarb die Klägerin das Grundstück D in E. Das Grundstück war bebaut mit einem denkmalgeschützten Wohnhaus, welches von der Verkäuferin entsprechend der im Kaufvertrag enthaltenen Sanierungs- und Umbauverpflichtung hergerichtet wurde. Der Gesamtkaufpreis betrug DM 3.870.000 (Euro 1.978.699,58) und wurde wie folgt aufgeteilt:
Grund und Boden | DM 411.020 (Euro 210.151,19) | 10,62 % |
Gebäude | DM 834.220 (Euro426.529,91) | 21,56 % |
Umbau und Sanierung | DM 2.624.760 (Euro 1.342.018,48) | 67,82 %. |
Die Grundstücksgröße beträgt 400 qm und die Wohnfläche 908 qm.
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