I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist verheiratet und lebt im Güterstand der Gütertrennung. In den Streitjahren (2001 und 2002) erzielte er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Für die krankheitsbedingte Unterbringung seiner inzwischen verstorbenen Mutter wandte der Kläger im Jahr 2001 15 548,66 DM und im Jahr 2002 6 900 EUR auf. Diese Zahlungen leistete er an das Sozialamt und das Pflegeheim, in das die pflegebedürftige Mutter im März 2000 aufgrund ihrer Herzschwäche eingeliefert worden war. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre machte der Kläger zusammen mit eigenen Krankheitskosten außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 16 148 DM für 2001 sowie von 6 954 EUR für 2002 geltend.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|