1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund, Kammern Neubrandenburg, vom 08.06.2021 zum Az.:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, insbesondere um die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes.
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