Ermittlung der Auslandseinkünfte für Progressionsvorbehalt
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2002 - Aktenzeichen 1 K 1254/01
DRsp Nr. 2003/8264
Ermittlung der Auslandseinkünfte für Progressionsvorbehalt
Die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland freigestellten Auslandseinnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, die zur Berechnung des Progressionsvorbehalts zu Grunde zu legen sind, sind um tatsächlich nachgewiesene Werbungskosten zu kürzen, auch wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag für die inländischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Anspruch genommen wurde.