FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 17.06.2022
3 K 152/20
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtkosten eines erwachsenen Kindes i.R.d. Kindergeldfestsetzung

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.06.2022 - Aktenzeichen 3 K 152/20

DRsp Nr. 2024/2130

Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtkosten eines erwachsenen Kindes i.R.d. Kindergeldfestsetzung

Tenor

Der Bescheid vom ... 2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... 2020 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beklagte kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert beträgt € ....

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um den Kindergeldanspruch der Klägerin für ihre Tochter, die am ... 1959 geborene Frau .... Das Verfahren betrifft den Zeitraum Juli 2018 bis einschließlich November 2018.

Bei Frau ..., die in einer eigenen Wohnung lebte, ist - und war bereits im Jahr 2018 - ein Grad der Behinderung von 80 % festgestellt. Sie bezieht eine Erwerbsminderungsrente, und zwar in Höhe von € 1.030,89 brutto / € 917,50 netto seit dem 01.07.2017, und € 1.065,61 brutto / € 948,39 netto seit dem 01.07.2018.

Der Klägerin wurde - nach Aktenlage mindestens seit 2008 - für ihre Tochter Kindergeld bewilligt.