Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte die Bemessungsgrundlage für die im Zusammenhang mit Factoringgeschäften von der Klägerin erzielten Umsätze zutreffend ermittelt hat.
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