I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Vater des im Januar 1983 geborenen Sohnes X (Kind), der sein Studium 2008 abgeschlossen hatte.
Das Kind erzielte im Kalenderjahr 2006 (Streitjahr) Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 8.956 € und entrichtete Semestergebühren inklusive Studienwerksbeiträge von 170 €. Die von ihm im Streitjahr geleisteten Vorsorgeaufwendungen betrugen insgesamt 1.601,19 € und setzten sich wie folgt zusammen:
-677,10 € für Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
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