FG Nürnberg - Urteil vom 27.07.2000
III 156/99
Normen:
EigZulG § 5 Satz 1;
Fundstellen:
DB 2001, 120

Ermittlung der Einkunftsgrenzen nach § 5 EigZulG

FG Nürnberg, Urteil vom 27.07.2000 - Aktenzeichen III 156/99

DRsp Nr. 2001/2381

Ermittlung der Einkunftsgrenzen nach § 5 EigZulG

"Erstjahr" im Sinne des § 5 EigZulG ist das Jahr, in dem der Förderzeitraum beginnt. Nur wenn die Einkunftsgrenze überschritten wird, erfolgt eine erneute Prüfung im nächsten Jahr bzw. in den weiteren Folgejahren.

Normenkette:

EigZulG § 5 Satz 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Ermittlung der Einkunftsgrenzen nach § 5 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG).

Die verheirateten Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Arzt, die Klägerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Krankenschwester, dazu Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Der Gesamtbetrag der Einkünfte betrug

1995 156.205 DM lt. ESt-Bescheid vom 20. 4. 1999 1996 257.130 DM " " " 7. 2. 2000 1997 320.324 DM " " " 8. 7. 1999.