FG Köln - Urteil vom 21.02.2002
2 K 7904/00
Normen:
AO (1977) § 155 Abs. 1 S. 3 ; DBA-USA Art. 17 Abs. 1 ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 lit d ; EStG § 50a Abs. 4 ; EStG § 50a Abs. 5 ; EStG § 50d Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 67

Ermittlung der Einnahmen i.S.d. Art. 17 DBA-USA

FG Köln, Urteil vom 21.02.2002 - Aktenzeichen 2 K 7904/00

DRsp Nr. 2002/12446

Ermittlung der Einnahmen i.S.d. Art. 17 DBA-USA

1. Der Begriff der Einnahmen in Art. 17 Abs. 1 DBA-USA umfasst die Bruttovergütung; d.h., auch die vereinnahmte Umsatzsteuer ist nicht von der Bemessungsgrundlage abzuziehen. 2. Erbringt der Vergütungsschuldner selbst Zahlungen für den Transport von Begleitmusikern zu den einzelnen Auftritten und für die Unterkunft an den Auftrittsorten während einer Konzerttournee, sind diese Kosten bei der Berechnung der Einnahmen nicht hinzuzurechnen, wenn sie von dem Vergütungsschuldner im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden. 3. Für die Ermittlung, ob die Grenze des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA überschritten wird, ist die vom Vergütungsschuldner gezahlte Steuer nach § 50a EStG nicht einzubeziehen.

Normenkette:

AO (1977) § 155 Abs. 1 S. 3 ; DBA-USA Art. 17 Abs. 1 ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 lit d ; EStG § 50a Abs. 4 ; EStG § 50a Abs. 5 ; EStG § 50d Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Einkommensteuer, die für den Kläger als beschränkt Steuerpflichtigem einbehalten wurde. Streitentscheidend ist die Frage, ob die Einnahmen unter der "Bagatellgrenze" des Artikels 17 des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens - DBA USA - lagen.