I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Verlegerin. Den Verlag und die Druckerei einschließlich aller hierzu erforderlichen Grundstücke und Einrichtungen hat sie von der X-GmbH gepachtet. Der Pachtzins belief sich im Streitjahr (1972) auf 3.072.288 DM.
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