Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 26.01.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 114,66 brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 % Punkten über dem Basiszinssatz aus je € 57,33 seit 16.3.2020 und seit 16.4.2020 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits.
II.
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