I.
Der Erinnerungsführer wendet sich gegen die Ablehnung der Kostenfestsetzung gegen den Erinnerungsgegner, dem Geschäftsführer der ... mbH, für die er im Finanzrechtsstreit 4 K 1982/96 tätig war.
Aufgrund seines Antrags vom 15. November 1999 wurde für den Erinnerungsführer als Unterbevollmächtigter der ... mbH mit Beschluss vom 28. Dezember 1999 die durch die ... GmbH zu erstattende Vergütung festgesetzt. Im Ausgangsverfahren war dem Erinnerungsführer durch den Prozessbevollmächtigten, Steuerberater ..., Untervollmacht erteilt worden.
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